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Förderprogramm

Umsetzung

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Referat Öffentlichkeitsarbeit findet man eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Die Seite wird ständig aktualisiert.

Förderprogramm:

"Mittelstand.innovation-Innovationsgutschein Digitalisierung"

Gefördert werden Vorhaben zur Analyse hinsichtlich der Einführung von digitalen Technologien und Prozessen und zur Implementierung innovativer Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen in Zusammenarbeit mit Auftragnehmern (Hochschulen/Forschungseinrichtungen/unternehmerisch tätigen Kompetenzträgern).
Es werden zwei Förderbausteine angeboten:

  • Innovationsgutschein Digitalisierung A – Analyse und Bewertung: bis 10.000 €
  • Innovationsgutschein Digitalisierung B – Befähigung und Umsetzung: bis 15.000 €

 

Förderprogramm:

"NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft"

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich in Gründung befinden oder noch in der Gründungsphase (maximal 18 Monate) und im Bereich der digitalen Wirtschaft tätig sind. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Infrastruktur, Software und Medien. Ebenfalls werden Geschäftsmodelle gefördert, die nur durch den Einsatz von digitalen Technologien ermöglicht werden beziehungsweise bei denen der Einsatz von digitalen Technologien zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung beiträgt. Es handelt sich dabei um eine Wandeldarlehen oder Beteiligungen der NRW.BANK in Höhe von 15.000 bis 50.000€. Die Mittel werden analog zum Business Angel in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein als Leadinvestor beim ERP-Startfonds der KfW tätiger beziehungsweise tätig gewesener oder ein Mitglied eines Business Angel-Netzwerkes oder ein direkt bei der NRW.BANK registrierter Business Angel das Geschäftsmodell und das Vorhaben positiv bewertet haben und selber einen Finanzierungsanteil bereitstellt.

 

Förderprogramm:

"Energiesparmaßnahmen in Wohngebäuden"

Gewusst, wie  - – so lautet die Devise bei den oft unübersichtlichen, aber lohnenden Förderprogrammen für Heizungsoptimierung, Wärmedämmung oder auch Nutzung von erneuerbaren Energien. Bauliche Maßnahmen zum Energiesparen gehen auf den ersten Blick zwar ins Geld, langfristig machen sie sich aber bezahlt, zumal dann, wenn Fördermittel genutzt werden. Wer beim Bauen, Kaufen oder Sanieren auf energieeffiziente Technologien setzt, dem steht eine wahre Flut von Zuschüssen und Krediten offen. Leider ist die Programmvielfalt jedoch für den Laien kaum mehr durchschaubar. Wir geben einen Überblick und Hinweise, wo weitere Informationen zu finden sind.

Was ist zu beachten?

  • Bevor mit einer Energiesparmaßnahme begonnen wird, sollten sich künftige Energiesparer in jedem Fall bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Antragstelle über Fördermöglichkeiten informieren.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ist beispielsweise der Etat eines Programms ausgeschöpft, können keine Gelder mehr ausgezahlt werden.
  • Alle Förderungen sind an strenge Bedingungen geknüpft. Wer nur eine einzige davon nicht erfüllt, kann leer ausgehen. Oft betreffen sie das Ergebnis, etwa die zu erreichende Effizienz eines Gebäudes. Anders ist es zum Beispiel beim BAFA-Programm zum Heizen mit erneuerbaren Energien, das unter anderem Listen förderfähiger Anlagen beinhaltet. Nur Geräte, die darauf stehen, werden bezuschusst.
  • Die KfW fordert bei den meisten Förderprogrammen die Einbeziehung und Bestätigung eines Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste.
  • Antrag rechtzeitig stellen! Anträge müssen in aller Regel - vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
  • Zuschüsse richtig einkalkulieren: Zuschüsse dürfen anders als Kredite nie als direkt verfügbare Mittel in die Finanzierung eingeplant werden, sondern nur als nachträgliche Erstattungen. Das Geld muss also erst einmal anderweitig aufgebracht werden.